Der Bologna-Prozess
In den 1990er Jahren wurde von der EU eine Initiative zur Harmonisierung des Hochschulwesens in Europa gestartet. In einer Erklärung der EU-BildungsministerInnen am 19. Juni 1999 in Bologna wurden folgende Hauptziele festgelegt:
- die Schaffung eines Systems vergleichbarer akademischer Abschlüsse, auch durch die Einführung des Diplomzusatzes (Diploma Supplement)
- die Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (undergraduate/graduate, Bachelor und Master)
- die Einführung eines Leistungspunktesystems (Credit Points)
- die Beseitigung von Mobilitätshemmnissen sowohl im räumlichen als auch im kulturellen Sinn, Förderung der Mobilität zwischen Hochschulen und Bildungsgängen, des lebenslangen Lernens
Qualitätssicherung der Hochschul-Ausbildung durch Akkreditierung der Studiengänge und Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung
- Qualitätssicherung der Hochschul-Ausbildung durch Akkreditierung der Studiengänge und Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung
- die Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung
Die Vorbereitung und Umsetzung dieser Erklärung wird als Bologna-Prozess bezeichnet. Inzwischen beteiligen sich 40 Länder am Bologna-Prozess, so dass diese Entwicklung über die EU-Länder hinausgeht.
Das Bologna-Büro der Universität Wien bietet mit dem Glossar des Bologna-Prozesses ein alphabetisch geordnetes Nachschlagewerk der zentralen Begriffe des Bologna-Prozesses aus universitätsweit akkordierten Papieren bzw. Protokollen zum aktuellen Diskussionsstand auf seiner Website an.
Feedback an brigitte.kossek(at)univie.ac.at
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