Der Bologna-Prozess

 

In den 1990er Jahren wurde von der EU eine Initiative zur Harmonisierung des Hochschulwesens in Europa gestartet. In einer Erklärung der EU-BildungsministerInnen am 19. Juni 1999 in Bologna wurden folgende Hauptziele festgelegt:

  • die Schaffung eines Systems vergleichbarer akademischer Abschlüsse, auch durch die Einführung des Diplomzusatzes (Diploma Supplement)
  • die Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (undergraduate/graduate, Bachelor und Master)
  • die Einführung eines Leistungspunktesystems (Credit Points)
  • die Beseitigung von Mobilitätshemmnissen sowohl im räumlichen als auch im  kulturellen Sinn, Förderung der Mobilität zwischen Hochschulen und Bildungsgängen, des lebenslangen Lernens
    Qualitätssicherung der Hochschul-Ausbildung durch Akkreditierung der Studiengänge und Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung
  • Qualitätssicherung der Hochschul-Ausbildung durch Akkreditierung der Studiengänge und Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung
  • die Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung

Die Vorbereitung und Umsetzung dieser Erklärung wird als Bologna-Prozess bezeichnet. Inzwischen beteiligen sich 40 Länder am Bologna-Prozess, so dass diese Entwicklung über die EU-Länder hinausgeht.

Das Bologna-Büro der Universität Wien bietet mit dem Glossar des Bologna-Prozesses ein alphabetisch geordnetes Nachschlagewerk der zentralen Begriffe des Bologna-Prozesses aus universitätsweit akkordierten Papieren bzw. Protokollen zum aktuellen Diskussionsstand auf seiner Website an.

 

Feedback an brigitte.kossek(at)univie.ac.at